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Diese Richtlinien für den Anlegerentschädigungsfond stellen eine gesetzliche Verpflichtung, in Anlehnung an die Zulassung und Regulierung des Unternehmens durch die zypriotische Börsenaufsichtsbehörde („CySEC), unter der Autorisierungsnummer CIF 188/13, wie nachstehend näher erläutert wird, dar:
Banc De Binary GmbH (das “Unternehmen”) ist ein Mitglied des Anlegerentschädigungsfond (den „Fond“) für Kunden der zypriotischen Investmentfirmen (CIFs) und anderen Investmentfirmen (IFs), die keine Kreditinstitute sind und wurde unter dem Investmentfirmengesetz von 2002 festgelegt, welches durch das Gesetz 144(I)/2007 (das „Gesetz“) geändert und ersetzt wurde sowie der Festlegung und Handhabung eines Anlegerentschädigungsfond für Kunden von CIFs-Bestimmungen von 2001, die im Rahmen des Gesetzes erlassen wurden.
Der Fond stellt eine private juristische Körperschaft dar und seine Regelung wird durch einen Verwaltungsausschuss von fünf Mitgliedern ausgeübt, die für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt werden. Der Zweck des Fond ist die Sicherung der Ansprüche gedeckter Kunden gegen Fondmitglieder zu Entschädigungszahlung für deren Ansprüche, die aus den umfassenden Dienstleistungen die durch diese Mitglieder erbracht wurden, vorausgesetzt dass Versagen bei dem Mitglied welches seine Verpflichtungen zu erfüllen hatte, wurde ermittelt.
Es ist eine gesetzliche Verpflichtung für CIFs und andere Ifs, die keine Banken sind, sich beim Fond anzumelden. Sämtliche Entschädigungen werden den Kunden durch den Anlegerentschädigungsfond, der 20.000 EURO nicht übersteigt, gezahlt werden. Dies gilt für kumulierte Schadenszahlungen des Kunden gegenüber dem Unternehmen.
Der Fond deckt die Kunden des Unternehmens, außer jenen die zu den folgenden Kategorien gehören, ab:
In den Fällen der Paragraphen (e), (f), (g) und (h) setzt der Findende die Entschädigungszahlung aus und informiert entsprechend die betroffenen Parteien, bis er zu einer endgültigen Entscheidung gelangt ist, ob solche Fälle gelten.
III. ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN
Enthaltene Dienstleistungen sind die folgenden Investmentdienstleistungen, die durch das Unternehmen angeboten werden:
Finanzdienstleistungen in Bezug auf die Investmentdienstleistungen die derzeit durch das Unternehmen angeboten werden sind folgende:
Der Fond entschädigt den gedeckten Kunden für Ansprüche, die aus gedeckten Dienstleistungen entstehen, die durch seine Mitglieder erbracht werden, so lange das Versäumnis durch das Mitglied seinen Verpflichtungen nachzukommen, ungeachtet einer relevanten Verpflichtung des Fondmitglieds gemäß mit den Gesetzen und Bedingungen, welche seine Vereinbarung mit dem gedeckten Kunden und unabhängig davon ob die besagte Verpflichtung des Fondmitglieds auf der Vereinbarung oder Fehlverhalten basiert, festgestellt wurde.
Das Versäumnis eines Fondmitglieds seinen Verpflichtungen nachzukommen ergibt sich aus seinem Versäumnis:
CySEC kann von einem Fondmitglied beantragen seine Sicht innerhalb einer kurzen Frist dazulegen. Diese Frist darf nicht weniger als drei Arbeitstage, vom Datum der Aufforderung zur Darlegung solcher Standpunkte, sein.
iii. Verfahren hinsichtlich der Aufforderung eines gedeckten Kunden zur Antragseinreichung
Nach der Erteilung einer Entscheidung durch das Gericht oder durch CySEC, am Beginn des Entschädigungszahlungsverfahrens, wird der Fond in mindestens drei überregionalen Zeitungen eine Aufforderung für den gedeckten Kunden seine Ansprüche gegenüber dem aus dem gedeckten Dienstleistungen ergebenen Fondmitglied geltend zu machen, veröffentlichen und das Einreichungsverfahren und dessen Inhalt bestimmen.
Die Veröffentlichung beinhaltet mindestens:
Falls ein gedeckter Kunde, unverschuldet, weder über die Aufforderung den Entschädigungsantrag einzureichen benachrichtigt wurde, noch sich in der Lage befindet diesen Antrag innerhalb der Frist einzureichen, dann wird die vorgesehene Frist unterbrochen, sofern eine Unterbrechung der Frist im Falle höherer Gewalt eintritt und vorausgesetzt, dass geprüft wurde, dass die Fristeinhaltung zur Einreichung des Entschädigungsantrags oder die Erfassung sowie der Einreichung der erforderlichen Information verhindert.
Hinweise darauf, dass der gedeckte Kunde eine Behinderung hat, für die er nicht verantwortlich ist und die einen Grund für die Unterbrechung der Einreichungsfrist des Entschädigungsantrags darstellt, insbesondere eingeschlossen:
Ein gedeckter Kunde der einen Antrag verspätet beim Fond für die Entschädigungszahlung einreicht, ist dazu verpflichtet zusätzlich zu den Informationen, die den notwendigen Mindestinhalt des Antrags darstellen, einen feierliche Erklärung einzureichen, für die Angabe des Grundes nicht in der Lage gewesen zu sein die Entschädigung zum festgelegten Zeitpunkt und mit den erforderlichen Nachweisen um seine Behauptungen zu beweisen, geltend zu machen.
Der Entschädigungsantrag, für gedeckte Kunden, mit dem diese ihre Ansprüche gegenüber einem Fondmitglied geltend machen können, werden beim Fond schriftlich eingereicht. Der Entschädigungsantrag muss enthalten:
• den Namen des Anspruchsberechtigten
• die Adresse, die Telefon- und Faxnummern sowie alle E-Mail-Adressen des Anspruchsberechtigten
• die Kundenkennzahl, die der Anspruchsberechtigte für das Fondmitglied hatte;
Der Fond kann um weitere Informationen, die den Entschädigungsantrag umfassen, bitten, den es in mindestens drei überregionalen Zeitungen sowie im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und stellt einen Katalog mit diesen Informationen den Anlegern in seinen Büros und/oder in den Büros des Fondmitglieds zur Verfügung.
Der Fond bestimmt mindestens einen qualifizierten Wirtschaftsprüfer und mindestens einen Rechtsanwalt, die sich mit kapitalmarktrechtlichen Fragen auskennen, die, nachdem sie zunächst die Voraussetzungen überprüft haben, die dem Fond eingereichten Ansprüche evaluieren und dem Verwaltungsausschuss ihre volle oder teilweise Zustimmung oder Ablehnung empfehlen. Im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Personen, wird jeder von diesen eine eigenständige Empfehlung einreichen. Die Vergütung dieser Personen wird zwischen dem Fond und diesen Personen vereinbart und geschieht zu Lasten des Fondmitglieds und wird, falls notwendig, durch den Fond bezahlt werden. Die Personen müssen zum Evaluieren des Antrags:
Die Personen haben zum Erfüllen ihrer Arbeit vollen Zugriff auf die Bücher, die durch das Fondmitglied geführt werden, und sind dazu verpflichtet Diskretion, gegenüber Dritten bezüglich des Wissens das sie durch das Ausüben ihrer Pflichten erlangt haben, zu bewahren, solange die besagte Geheimhaltungspflicht ignoriert wird, um die Ausübung ihrer Pflicht möglich zu machen.
vii. Entscheidung des Verwaltungsausschusses bei eingereichten Anträgen
Bei der Antragseinreichung unterliegt die Kontrolle dem Verwaltungsausschuss insbesondere falls:
• der Anspruchsberechtigte in die Kategorie gedeckter Kunden fällt
• der Antrag fristgerecht eingereicht wurde
• die Bedingungen der Gesetzgebung und dieser Richtlinie für die rechtskräftige Einreichung des Entschädigungsantrags erfüllt sind.
Der Verwaltungsausschuss lehnt im Falle dass der Anspruchsberechtigte die obigen Bedingungen nicht erfüllt ab oder, falls im Ermessen des Verwaltungsausschuss mindestens einer der folgenden Gründe besteht:
Der Verwaltungsausschuss berücksichtigt bei der Antragsprüfung die Empfehlungen der Personen und entscheidet über die dem Fond eingereichten Anträge und legt den Entschädigungsbetrag für jeden gedeckten Kundenanspruchsberechtigten fest.
viii. Ungerechtfertigte gezahlte Entschädigung
Der Fond kann jederzeit von einem gedeckten Kunden die Rückzahlung der ihm gezahlten Entschädigung fordern, wenn dieser im Nachhinein einen Grund für die Ablehnung seines Antrags findet.
Um die Ansprüche eines Anspruchsberechtigten gegenüber einem Fondmitglied festzustellen, sowie etwaiger Gegenansprüche des Fondmitglieds gegen den Anspruchsberechtigten, werden die vom Fondmitglied geführten Bücher und dessen angegebenen Daten sowie die durch den Anspruchsberechtigten hervorgebrachten sachdienlichen Beweise, berücksichtigt werden.
Die Höhe der Entschädigung, die einem gedeckten Kunden gezahlt werden muss, wird gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen berechnet und regelt in Zusammenhang mit dem gedeckten Kunden mit dem Fondmitglied gemäß Aufrechnungsregeln für die Berechnung von Ansprüchen zwischen gedeckten Kunden und Fondmitgliedern.
Die Bewertung von Finanzinstrumenten, welche die zahlende Entschädigung an den gedeckten Kunden betreffen, wird auf Grundlage ihres Wertes vorgenommen werden am Tag:
Die Berechnung der zu zahlenden Entschädigung ergibt sich aus der Summe der gesamten geltenden Ansprüche des gedeckten Kunden gegen das Fondmitglied, die sich aus allen gedeckten Dienstleistungen, welche durch das Mitglied und unabhängig von der Anzahl der Konten, von denen sie Begünstigter, der Währung und des Ort des Erbringung dieser Dienstleistungen ist, ergeben.
Da die Höhe des durch diese Regelung festgestellten Anspruchs die Höhe von zwanzigtausend Euro (20.000 EURO) übersteigt, erhält der Anspruchsberechtigte als Entschädigung den Pauschalbetrag in Höhe von zwanzigtausend Euro (20.000 EURO).
Bei Abschluss der Bewertung, der Fond:
CySEC, um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften in der Republik während der Antragsprüfung und der Berechnung des Betrags der entsprechenden Entschädigung pro gedeckten Kunden erfüllt sind, kann:
Der Antragsberechtigte, dem der Fond den Gesamtentschädigungsbetrag zu dem dieser berechtigt ist, mitteilt, hat im Falle seines Widerspruchs zur Entscheidung des Fonds das Recht sich innerhalb von zehn Tagen von der Entscheidungsmitteilung an CySec zu wenden, um ausreichend seinen vermeintlichen Anspruch zu begründen.
CySEC kann, solange es Fehler oder Ungenauigkeiten in Bezug auf die Bewertung durch den Fond des Antrags zur Entschädigungszahlung und der Entschädigungsfestlegung für jeden Antragsberechtigten findet, unter der Berücksichtigung aller durch den Antragsberechtigten eingereichten Mitteilungen, vom Fond fordern die zu zahlende Entschädigung mit einer Entscheidung, die dem Fond innerhalb von fünfundvierzig Tagen, vom Zeitpunkt der Mitteilung der Sitzungsprotokolle der Entschädigungsbegünstigten an, mitgeteilt wird.
Der Fond ist dazu verpflichtet jedem gedeckten Kundenantragsberechtigten die Entschädigung innerhalb von drei Monaten von der Zusendung der Sitzungsprotokolle mit den Entschädigungsbegünstigten an CySEC zu zahlen.
Die Entschädigungszahlung durch den Fond wird auf ein Bankkonto des gedeckten Kundenantragsberechtigten überwiesen, die durch den letzteren schriftlich zum Fond bestimmt werden.
Jede zu einem gedeckten Kunden zu zahlende Entschädigung belastet zunächst das Fondeigentum, dass den einzelnen Anteilen seiner Mitglieder und dann die Vermögensanlagen der gebundenen Rücklage entspricht.
xii. Auswirkung der Entschädigungszahlung
Die Zahlung jeglicher Entschädigung durch den Fond bedeutet die von Rechts wegen Subrogation des Fonds zum Recht des entschädigten und gedeckten Kundenanspruchsberechtigten gegen das Fondmitglied für einen Betrag der gleich der zu zahlenden Entschädigung entspricht.
We are writing to inform you that Banc De Binary is voluntarily discontinuing its operations in the United States. The United States Commodity Futures Trading Commission and Securities and Exchange Commission have asserted that Banc De Binary is not permitted to offer its binary option products to U.S. residents without registering with those agencies.
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*Wir möchten Sie informieren, dass das Unternehmen aus eigenem Antrieb die Entscheidung getroffen hat, seine CIF-Lizenz mit der Nummer 188/13 zum 15. Januar 2017 zurückzugeben.
Ab dem 15. Januar 2017 wird das Unternehmen daher keine neuen Kunden mehr akzeptieren und bestehende Kunden werden in ihren Konten keine neuen Positionen mehr eröffnen. Bestehende Positionen können Sie allerdings auch weiterhin noch schließen.
Kunden, die noch verfügbares Geld in Ihren Konten haben, werden freundlich gebeten, hier eine Auszahlung zu beantragen. Sie erhalten ihr gesamtes verfügbares Kapital zurück (nach den Regeln der AGB).
Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte jederzeit.
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